Festzuschuss Zahnersatz 2026 – Komplette Tabelle aller Befunde

Stand: 1. Januar 2026 (KZBV-Beschluss) | Aktualisiert: Mai 2026 | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Kurze Antwort

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse beträgt seit 1. Januar 2026 zwischen rund 17 € und 965,93 € pro Befund – abhängig von der Befundklasse und dem Bonusheft (60 %, 70 % oder 75 % der Regelversorgung). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat alle Festzuschüsse zum 1.1.2026 um 4,34 % erhöht. Die komplette Tabelle aller 45 Befunde finden Sie weiter unten.

1. Was ist der Festzuschuss?

Der Festzuschuss ist der befundorientierte Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Zahnersatz übernimmt. Er ist im Sozialgesetzbuch V (§ 55 SGB V) geregelt und unabhängig von der gewählten Versorgung. Maßgeblich ist allein der zahnmedizinische Befund – also der Zustand, der versorgt werden muss. Die Höhe richtet sich nach der sogenannten Regelversorgung (der wirtschaftlichsten Standardlösung) und beträgt mindestens 60 % davon. Mit lückenlosem Bonusheft sind bis zu 75 % möglich, in Härtefällen 100 %.

Die Beträge werden jährlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Vorschlag der KZBV und des GKV-Spitzenverbands angepasst. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 wurden alle Festzuschussbeträge zum 1. Januar 2026 um 4,34 % angehoben.

2. Festzuschuss-Tabelle 2026 (alle Befundklassen)

Die folgende Tabelle enthält alle Festzuschüsse, die seit dem 1. Januar 2026 gelten. Die Beträge entsprechen dem Anteil der Krankenkasse pro Befund – nicht den Gesamtkosten der Behandlung. Bei mehreren Befunden (z. B. zwei Kronen) summiert sich der Zuschuss entsprechend.

So lesen Sie die Tabelle: Spalte „60 %“ ist der Standardzuschuss ohne Bonusheft. „70 %“ gilt mit 5 Jahren lückenloser Vorsorge, „75 %“ ab 10 Jahren. Bei Härtefall (geringes Einkommen, Sozialhilfe) verdoppelt sich der 60-%-Wert auf 100 %.

Befundklasse 1: Erhaltungswürdiger Zahn (Kronen, Stiftaufbau)

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
1.1Vollkrone, weitgehende Zerstörung der Krone239,03 €278,87 €298,79 €
1.2Teilkrone bei großen Substanzdefekten274,36 €320,09 €342,95 €
1.3Vestibuläre Verblendung im Sichtbereich (15–25, 34–44)80,66 €94,11 €100,83 €
1.4Konfektionierter Stiftaufbau nach Wurzelbehandlung50,11 €58,46 €62,64 €
1.5Gegossener Stiftaufbau nach Wurzelbehandlung150,94 €176,10 €188,68 €

Befundklasse 2: Zahnbegrenzte Lücken (Brücken)

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
2.1Lücke mit einem fehlenden Zahn (3-gliedrige Brücke)552,96 €645,12 €691,20 €
2.2Lücke mit zwei fehlenden Zähnen (4-gliedrig)631,10 €736,29 €788,88 €
2.3Lücke mit drei fehlenden Zähnen (5-gliedrig)704,93 €822,42 €881,17 €
2.4Frontzahnlücke mit vier fehlenden Zähnen772,74 €901,53 €965,93 €
2.5Lückenangrenzender Pfeilerzahn (Krone als Brückenanker)306,81 €357,95 €383,51 €
2.6Disparallele Pfeilerzähne, Verblockung227,23 €265,10 €284,03 €
2.7Vestibuläre Verblendung am Brückenanker79,46 €92,71 €99,33 €

Befundklasse 3: Lücken mit erweitertem Versorgungsbedarf

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
3.1Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer571,29 €666,51 €714,11 €
3.2Freiendsituation (Schaltlücke ohne distalen Pfeiler)400,75 €467,54 €500,93 €

Befundklasse 4: Restzahnbestand und Totalprothese

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
4.1Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer596,88 €696,36 €746,10 €
4.2Zahnloser Oberkiefer (Vollprothese)576,44 €672,52 €720,56 €
4.3Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer616,79 €719,59 €770,99 €
4.4Zahnloser Unterkiefer (Vollprothese)617,72 €720,68 €772,16 €
4.5Notwendigkeit einer Metallbasis133,24 €155,45 €166,55 €
4.6Restzahnbestand mit Teleskopkronen-Versorgung410,51 €478,93 €513,14 €
4.7Verblendung einer Teleskopkrone (Sichtbereich)65,29 €76,17 €81,62 €
4.8Restzahnbestand mit erhöhter Anforderung371,72 €433,68 €464,66 €
4.9Schwierige Bisslagebestimmung94,17 €109,87 €117,71 €

Befundklasse 5: Lückengebiss mit herausnehmbarem Zahnersatz

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
5.1Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen199,15 €232,34 €248,94 €
5.2Lückengebiss nach Verlust von 5 bis 8 Zähnen273,56 €319,16 €341,96 €
5.3Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen354,79 €413,92 €443,49 €
5.4Zahnloser Kiefer in Kombination mit Restbezahnung485,84 €566,81 €607,30 €

Befundklasse 6: Reparaturen und Wiederherstellungen

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
6.0Druckstellenbeseitigung an vorhandener Prothese23,43 €27,34 €29,29 €
6.1Reparatur einer Prothese ohne Abdruck58,04 €67,71 €72,55 €
6.2Erweiterung einer Prothese um einen Zahn95,02 €110,85 €118,77 €
6.3Erweiterung um zwei oder mehr Zähne134,11 €156,46 €167,64 €
6.4Wiederherstellung mit Klammer101,46 €118,37 €126,83 €
6.5Wiederherstellung mit gegossener Klammer147,08 €171,60 €183,86 €
6.6Unterfütterung bei verändertem Prothesenlager108,08 €126,09 €135,10 €
6.7Funktionelle Unterfütterung130,15 €151,84 €162,69 €
6.8Wiederbefestigung Krone/Brücke16,97 €19,80 €21,21 €
6.9Wiederherstellung Verblendung94,07 €109,75 €117,59 €
6.10Erneuerung Primär- oder Sekundärteleskop280,58 €327,34 €350,72 €

Befundklasse 7: Erneuerung von vorhandenem Zahnersatz

Befund Beschreibung 60 % 70 % 75 %
7.1Erneuerungsbedürftige Krone (Vollkrone)238,51 €278,26 €298,14 €
7.2Erneuerungsbedürftige Verblendung146,39 €170,79 €182,99 €
7.3Wiederherstellungsbedürftige Krone87,22 €101,76 €109,03 €
7.4Wiederbefestigung Krone (kleine Reparatur)18,29 €21,34 €22,87 €
7.5Erneuerungsbedürftige Brücke590,41 €688,81 €738,01 €
7.6Erneuerungsbedürftige Prothesen-Bauteile (klein)16,90 €19,71 €21,12 €
7.7Wiederherstellungsbedürftige Prothesen-Bauteile86,23 €100,60 €107,79 €

Beträge gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 5. Dezember 2025 (BAnz). Die Beschreibungen sind verkürzte Fassungen der amtlichen Befundtexte. Maßgeblich ist die offizielle Festzuschuss-Richtlinie des G-BA. Bei Härtefall verdoppelt sich der 60-%-Wert (100 %).

3. Wie funktioniert das Bonusheft?

Das Bonusheft ist Ihr persönlicher Nachweis für regelmäßige Zahnvorsorge. Pro Kalenderjahr genügt ein Vorsorgetermin beim Zahnarzt mit entsprechendem Stempel. Die Krankenkasse honoriert diese Vorsorge mit einem höheren Festzuschuss:

Bonusheft Zuschuss Voraussetzung
Kein Bonusheft60 %Standard ohne Nachweis
5 Jahre lückenlos70 %1 Vorsorgetermin pro Kalenderjahr (Erwachsene)
10 Jahre lückenlos75 %1 Vorsorgetermin pro Kalenderjahr (Erwachsene)
Härtefallregelung100 %Geringes Einkommen, Sozialhilfe, Pflegegrad 4–5

Wichtig: Die Reihe darf nicht unterbrochen werden. Schon ein einziges fehlendes Jahr setzt den Bonus zurück. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren benötigen zwei Vorsorgetermine pro Jahr im sogenannten Individualprophylaxe-Programm. Mehr dazu in unserem Ratgeber Festzuschuss & Bonusheft.

4. Beispielrechnungen 2026

Drei typische Fälle zeigen, wie sich der Festzuschuss in der Praxis auf den Eigenanteil auswirkt:

Beispiel 1: Einzelkrone Backenzahn (Befund 1.1)

Vollkeramikkrone an Zahn 36, Privatlabor.

Gesamtkosten: 800 €

Festzuschuss ohne Bonusheft (60 %): −239,03 € → Eigenanteil 560,97 €

Festzuschuss mit 5 Jahren (70 %): −278,87 € → Eigenanteil 521,13 €

Festzuschuss mit 10 Jahren (75 %): −298,79 € → Eigenanteil 501,21 €

Beispiel 2: Brücke 3-gliedrig (Befund 2.1)

Metallkeramik-Brücke für eine Lücke, ein fehlender Zahn, zwei Pfeiler. Honorar plus Labor.

Gesamtkosten: 1.500 €

Festzuschuss ohne Bonusheft (60 %): −552,96 € → Eigenanteil 947,04 €

Festzuschuss mit 5 Jahren (70 %): −645,12 € → Eigenanteil 854,88 €

Festzuschuss mit 10 Jahren (75 %): −691,20 € → Eigenanteil 808,80 €

Beispiel 3: Implantat mit Suprakonstruktion (Befund 1.1)

Implantat-OP plus Implantatkrone für einen Backenzahn. Die Kasse zahlt nur die Suprakonstruktion (Befund 1.1, weil Krone die Regelversorgung wäre).

Gesamtkosten: 2.500 € (1.800 € Implantat-OP + 700 € Krone)

Festzuschuss ohne Bonusheft (60 %): −239,03 € → Eigenanteil 2.260,97 €

Festzuschuss mit 5 Jahren (70 %): −278,87 € → Eigenanteil 2.221,13 €

Festzuschuss mit 10 Jahren (75 %): −298,79 € → Eigenanteil 2.201,21 €

Beachten Sie: Der Festzuschuss ist befundbezogen, nicht versorgungsbezogen. Egal ob günstige Metallkrone, hochwertige Vollkeramik oder Implantatkrone – die Kasse zahlt für Befund 1.1 immer denselben Betrag. Hochwertige Versorgung erhöht also nur Ihren Eigenanteil, nicht den Zuschuss.

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So gehen Sie vor:

  1. Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt zur Hand nehmen
  2. Befund (z. B. 1.1) und Gesamtkosten in den Rechner eingeben
  3. Bonusheft-Status auswählen
  4. Optional: Vergleich mit Zahnzusatzversicherung

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6. Häufige Fragen zum Festzuschuss 2026

Wie hoch ist der Festzuschuss 2026?

Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2026 zwischen rund 17 € (kleinste Reparatur, Befund 6.8) und 965,93 € (Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, Befund 2.4 mit 75 % Bonus). Die genaue Höhe richtet sich nach Befundklasse und Bonusheft. Zum 1. Januar 2026 wurden alle Beträge per Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses um 4,34 % angehoben.

Was bedeutet die Befundklasse?

Die Befundklasse beschreibt den zahnmedizinischen Zustand, der prothetisch versorgt werden soll. Es gibt 7 Hauptgruppen: 1 = erhaltungswürdiger Zahn (Kronen, Stiftaufbau), 2 = zahnbegrenzte Lücken, 3 = Lücken in der Restzahnreihe, 4 = Totalprothesen und Restbezahnung, 5 = Lückengebiss mit herausnehmbarem Zahnersatz, 6 = Reparaturen und Wiederherstellungen, 7 = Erneuerung von vorhandenem Zahnersatz. Jeder Befund hat einen festen Regelversorgungsbetrag, aus dem sich der Festzuschuss errechnet.

Wie wirkt sich das Bonusheft aus?

Das Bonusheft erhöht den Festzuschuss von 60 % auf bis zu 75 % der Regelversorgung. Bei lückenlos geführtem Bonusheft über 5 Jahre erhalten Sie 70 %, ab 10 Jahren 75 %. Eine einzige nicht eingetragene Vorsorge unterbricht die Reihe. Bei einer Krone (Befund 1.1) bedeutet das 2026 konkret: 239,03 € ohne Bonusheft, 278,87 € mit 5 Jahren, 298,79 € mit 10 Jahren – also bis zu rund 60 € mehr Zuschuss. Detaillierte Beispiele finden Sie in unserem Bonusheft-Ratgeber.

Was zahlt die Kasse bei einem Implantat?

Die Kasse zahlt für das Implantat selbst (Operation, Implantatkörper) keinen Zuschuss. Erstattet wird nur die prothetische Versorgung darauf – also die Suprakonstruktion (Krone oder Brücke). Sie erhalten den gleichen Festzuschuss, der für eine konventionelle Versorgung des Befundes vorgesehen ist. Bei einer Implantatkrone für einen Backenzahn (Befund 1.1) sind das 2026 zwischen 239,03 € und 298,79 €. Die Implantat-OP von 1.500 bis 2.500 € tragen Sie selbst. Mehr dazu im Ratgeber Zahnimplantat Kosten.

Wo finde ich meinen Befund auf dem Heil- und Kostenplan?

Auf dem Heil- und Kostenplan (HKP) steht die Befundnummer in Teil 1, in der Spalte „Befund/Therapieplanung“. Üblich sind Eintragungen wie „1.1“, „2.4“ oder „4.4“. Die zugeordnete Regelversorgung erkennen Sie an Kürzeln wie „TP“ (Teleskopprothese) oder „BR“ (Brücke). Die summierten Festzuschüsse stehen in Teil 2 unter „Festzuschüsse gesamt“. Lassen Sie sich den HKP von Ihrem Zahnarzt erklären, bevor Sie ihn bei der Krankenkasse einreichen.

Quelle: KZBV-Festzuschuss-Richtlinie und Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 5. Dezember 2025 zur Anpassung der Festzuschussbeträge nach § 57 SGB V, gültig ab 1. Januar 2026 (BAnz). Die Beschreibungen der Befunde sind verkürzte Fassungen der amtlichen Texte. Maßgeblich ist die offizielle Festzuschuss-Richtlinie des G-BA in der jeweils aktuellen Fassung.

Stand: 1. Januar 2026, redaktionell zuletzt aktualisiert: 5. Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die genannten Beträge können je nach Auslegung im Einzelfall geringfügig abweichen. Dieser Artikel ersetzt keine zahnärztliche Beratung. Lassen Sie sich vor jeder Zahnersatzbehandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen.